Re:Re: All in Vertrag

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#72854
JB1
Teilnehmer

Hallo,

also mit Rufbereitschaft wüsste ich nicht, wie man ein „Steuerzuckerl“ herausholen sollte. Und mit begünstigten Nachzuschlägen kannst du nur arbeiten, wenn die Voraussetzungen auch vorliegen (Erfüllen der Blockzeit, betriebliches Erfordernis der Leistung von Nachtüberstunden, etc.). Ich würde da nicht „tricksen“, weil das bei einer GPLA-Prüfung möglicherweise zu Schwierigkeiten führen wird.

Wie gesagt, wenn einvernehmlich (mit sanftem Druck) nichts geht (und da kommt es vor allem auf das Ausloten von Schmerzgrenzen und die Bereitschaft des Dienstnehmers an), wird man wohl (wenn man so weit gehen möchte) eine Änderungskündigung aussprechen müssen.

Einfach ist die Situation jedenfalls nicht….

LG Julia