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20. Januar 2010 um 22:22 Uhr
#71261
Roland
Teilnehmer
Hallo Petra!
Bei letzterer Variante ist es ja nur ein marginaler Unterschied zu Var. b), also mir wäre das eigentlich „egal“.
Sicher könnte man die WKO mit dem Thema konfrontieren, aber ich denke, dass du das auch „so“ abrechnen könntest.
LG