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7. April 2011 um 9:17 Uhr
#72622
Roland
Teilnehmer
Lieber Mathias!
Danke für die Korrektur.
Leider hat es schon Fälle gegeben, wo die KIAB praktisch „im Nachhinein“ angezeigt hat!
(Protokolle angesehen bzw. Zeitaufzeichnungen).
Leider ist diese Vorgangsweise sogar durch das Gesetz gedeckt.
Das nur zur Ergänzung.
LG