Abmeldung vergessen zu übermitteln…

Startseite Foren Ende Dienstverhältnis Abmeldung vergessen zu übermitteln…

Ansicht von 7 Beiträgen - 1 bis 7 (von insgesamt 7)
  • Autor
    Beiträge
  • #65145
    ependl
    Teilnehmer

    Durch Zufall sind wir gerade draufgekommen, dass eine Dienstnehmerin seit Oktober nicht abgemeldet war!
    Den Lohnzettel haben wir aber fristgerecht übermittelt…
    Was wird nun passieren?
    Welche Strafen gibt es hier…und kann man bei einem einmaligen Vergehen mit „Strafminderung“ rechnen…

    LG Evelyn

    #72619
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Evelyn!

    Maßgeblich ist § 56 ASVG:

    § 56 ASVG – Beitragspflicht bei nicht rechtzeitiger Meldung von Änderungen im Beschäftigungsverhältnis
    Inkrafttretensdatum: 01.01.1968
    Außerkrafttretensdatum: aktuelle Fassung

    (1) Für Versicherte, die vom Dienstgeber nicht oder nicht rechtzeitig abgemeldet werden, sind die allgemeinen Beiträge bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Abmeldung durch den Dienstgeber, längstens aber für die Dauer von drei Monaten nach dem Ende der Versicherung, weiter zu entrichten.

    (2) Wird die Herabsetzung des Entgeltes vom Dienstgeber nicht oder nicht rechtzeitig gemeldet, so sind die allgemeinen Beiträge bis zum Zeitpunkt der Meldung oder der sonstigen Feststellung auf Grund der bisherigen Beitragsgrundlage zu entrichten.

    (3) Der Versicherungsträger, bei dem die Beiträge einzuzahlen sind, kann auf die Weiterentrichtung der Beiträge über das Ende der Versicherung hinaus (Abs. 1) oder auf die Entrichtung der bisherigen Beiträge (Abs. 2) zur Gänze oder zum Teil verzichten und bereits entrichtete Beiträge dieser Art zurückerstatten.

    Anmerkung von mir: Es handelt sich dabei um den sogenannten „Ordnungsbeitrag“, der mE aber nur bei Vorschreibebetrieben zur Anwendung kommt.

    Das 2. Probelem könnte sein, dass die Bezirksverwaltungsbehörde „bestrafen“ kann, da es sich um eine „Verwaltungsübertretung“ handelt.

    Hier ein Text aus dem „Ortner“:

    Die Ordnungswidrigkeit nach Abs. 1 ist von der Bezirksverwaltungsbehörde als Verwaltungsübertretung zu bestrafen, und zwar
    mit Geldstrafe von € 730,– bis zu € 2.180,– im Wiederholungsfall von € 2.180,– bis zu € 5.000,–,
    bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen,
    sofern die Tat weder den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet noch nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist.

    Unbeschadet der §§ 20 und 21 des Verwaltungsstrafgesetzes kann die Bezirksverwaltungsbehörde bei erstmaligem ordnungswidrigem Handeln nach Abs. 1 die Geldstrafe bis auf € 365,– herabsetzen, wenn das Verschulden geringfügig und die Folgen unbedeutend sind (§ 111 Abs. 2 ASVG).

    LG

    #72620
    Mathias
    Teilnehmer

    Hallo,

    den Ordnungsbeitrag gibt es auch bei Selbstabrechnern. Selbst wenn ein Ordnungsbeitrag festgesetzt wird, kann die GKK im Einzelfall den Ordnungsbeitrag herabsetzen oder ganz auf ihn verzichten, wenn es entschuldbare Gründe für die verspätete Abmeldung gibt.

    Die Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde erfolgt m.E. nur, wenn bei einer Kontrolle durch KIAB/GKK nicht angemeldete Dienstnehmer angetroffen werden. Ich habe noch keinen Fall gehabt, bei dem es wegen einer vergessenen bzw. verspäteten Abmeldung zu einer Anzeige gekommen wäre.

    Ansonsten bleibt nach meiner Erfahrung ein einmaliger Meldeverstoß innerhalb von 12 Monaten ohne Folgen; es kommt nur ein Schreiben der GKK, daß man die Meldefristen künftig beachten möge.

    Wenn das der erste Meldeverstoß überhaupt ist, würde ich mir nicht allzuviele Sorgen machen.

    Lg
    Mathias

    #72622
    Roland
    Teilnehmer

    Lieber Mathias!

    Danke für die Korrektur.

    Leider hat es schon Fälle gegeben, wo die KIAB praktisch „im Nachhinein“ angezeigt hat!
    (Protokolle angesehen bzw. Zeitaufzeichnungen).
    Leider ist diese Vorgangsweise sogar durch das Gesetz gedeckt.

    Das nur zur Ergänzung.

    LG

    #72625
    ependl
    Teilnehmer

    Danke für eure Antworten!
    Ich habe auch gelesen, dass einmaliges Vergehen meistens so gefahndet wird.

    Kann nur abwarten und werde aber ergänzen, was passiert ist.

    LG Evelyn

    #72626
    ependl
    Teilnehmer

    Zur Info, ich bekam die Auskunft, dass ich lediglich ein Schreiben erhalte da uns das erstmalig passiert ist.
    Uff…da freue ich mich und es war mir eine Lektion, mich nicht immer auf die EDV zu verlassen!

    LG Evelyn

    #73165
    Martina23
    Teilnehmer

    Hallo,
    mir ist ähnliches passiert. wie hast du das erfahren?
    lg

Ansicht von 7 Beiträgen - 1 bis 7 (von insgesamt 7)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.