Re:Re: Abfertigung alt – Regelmäßige Bezüge

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Roland
Teilnehmer

Hallo Karine!

Aus „Ortner: PV in der Praxis“ (Kapitel 17.2.3.1. – Fußnote 1 zu den regelmäßig geleisteten Bezügen):

Nach dem Grundsatz des sog. Regelmäßigkeits­prinzips ist unter dem für den letzten Monat gebührenden Entgelt jener Durchschnittsverdienst zu verstehen, der sich aus den regelmäßig im Monat wiederkehrenden Bezügen, aber auch aus nur einmal im Jahr ausbezahlten Bezügen zusammensetzt.

Kommentar von mir: Einzige Ausnahme wäre folgende:
Durch Zeitausgleich konsumierte Überstunden sowie eine einmalige Abrechnung restlicher (durch Zeitausgleich nicht konsumierter) Überstunden sind bei der Berechnung der Abfertigung nicht zu berücksichtigen (OGH 8 Ob S 3/94 = ARD 4573/ 25/94; ASG Wien 3 Cga 242/99 z = ARD 5230/6/2001).

LG