Re:Re: Abfertigung

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#69648
Roland
Teilnehmer

Hallo Susanne!

Bezüglich der Möglichkeit einer steuerbegünstigten Auszahlung der Abfertigung siehe LSt-RL RZ 1074.
Wichtig: Allein das Überschreiten der 25% bewirkt noch keine Möglichkeit zur begünstigten Auszahlung, vielmehr muss die arbeitsrechtliche Arbeitnehmereigenschaft verlorengehen.
Ich vermute jedoch, dass das bei dir der Fall ist, da du schreibst, dass er in die GSVG gehört, also hat er mindestens die Sperrminorität.

Austrittsgrund ist ein gute Frage, das überlasse ich lieber anderen Forum-Spezialisten (ev. Sonstiger Grund? oder Punkt 14 Änderung der SV-Pflicht?). Sind nur Ratereien, ev. direkt bei der GKK anfragen, das ist sicher zielführender.

Liebe Grüße