Re:Re: 25 Dienstjahre erhöhter Urlaubsanspruch Lehrlingszeit

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Diana
Teilnehmer

Hallo,

leider beschäftigt mich dieses Thema noch immer.

Wenn wir vorweg beschrieben folgendes gilt dann glaube ich es ist ein Fehler in meiner ersten Anfrage???? Bitte nochmal ansehen….

§ 3 UrlG regelt dann zwingend die Anrechnungszeiten.
Zusammenfassend:
Schulzeiten über der allgem. Schulpflicht: bis 4 Jahre Anrechnung
Vordienstzeiten: bis 5 Jahre
Beide Zeiten kombiniert aber lediglich 7 Jahre
Studienzeiten (erfolgreicher Abschluss!): bis 5 Jahre
Somit max. Anrechnungszeit: 12 Jahre

…. MA seit 9/1990 18 Jahre plus Vorzeiten –

Schulpflicht 4 Jahre
plus Dienstzeit nach der Lehre 3 Jahre
7 Jahre max. somit würde am 9/2009 auch der erhöhte Urlaubsanspruch zustehen.

Sorry, ich habe meine alte Mail nochmal gelesen und weiss nimmer warum ich dem MA nur 5 Jahre anrechnen wollte.
LG
Diana