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23. Oktober 2008 um 22:35 Uhr
#69742
Teilnehmer
Hallo Diana!
Im § 1 Urlaubsgesetz ist der Geltungsbereich normiert.
Leitende Ang. etc. sind nicht ausgenommen, gilt daher für alle AN-Gruppen.
§ 3 UrlG regelt dann zwingend die Anrechnungszeiten.
Zusammenfassend:
Schulzeiten über der allgem. Schulpflicht: bis 4 Jahre Anrechnung
Vordienstzeiten: bis 5 Jahre
Beide Zeiten kombiniert aber lediglich 7 Jahre
Studienzeiten (erfolgreicher Abschluss!): bis 5 Jahre
Somit max. Anrechnungszeit: 12 Jahre
LG