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26. Juni 2011 um 22:32 Uhr
#72748
Roland
Teilnehmer
Hallo!
1) Wenn die Auszahlung der Sonderzahlung im Juni gemeinsam mit dem laufenden Bezug erfolgt, sehe ich die Schnittberechnung April bis Juni.
2) Gesetzlich hätten wir es nur bei Regelmäßigkeit. Allerdings wählt der KV die Textierung „Bei teilzeitbeschäftigten Angestellten mit unterschiedlichem
Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung berechnet sich die Urlaubsbeihilfe nach dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor der Fälligkeit.“
Somit ein knallharter Durchschnitt, auch wenn z.B. nur in einer Woche Mehrarbeit geleistet wurde.
LG