13-Wo Schnitt UZ Handel/Teilzeit-Ang

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    Beiträge
  • #65216
    syberl
    Mitglied

    Hallo!

    Hilfe! Es gibt eine Diskussion betreffend der Auslegung der letzten 13-Wochen. Die SZ wird mit Juni für Teilzeitbeschäftigte abgerechnet.

    Meine FrageN

    1. Werden die Wochen vom Juni mit berücksichtigt oder erfolgt die Schnittberechnung vom Mai-März retour?
    2. Werden Mehrstunden, die nur einmalig in den letzten 3 Monaten gemacht wurden, berücksichtigt?

    Danke
    Syberl

    #72748
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo!

    1) Wenn die Auszahlung der Sonderzahlung im Juni gemeinsam mit dem laufenden Bezug erfolgt, sehe ich die Schnittberechnung April bis Juni.

    2) Gesetzlich hätten wir es nur bei Regelmäßigkeit. Allerdings wählt der KV die Textierung „Bei teilzeitbeschäftigten Angestellten mit unterschiedlichem
    Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung berechnet sich die Urlaubsbeihilfe nach dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor der Fälligkeit.“
    Somit ein knallharter Durchschnitt, auch wenn z.B. nur in einer Woche Mehrarbeit geleistet wurde.

    LG

    #72757
    syberl
    Mitglied

    Hallo Robert!

    Vielen Dank!

    LG Syberl

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