Re:Nächtigungsgeld lt. Beleg

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#68692
Roland
Teilnehmer

Lieber Herr Ortner, hallo Christi!

Meiner Meinung nach sind die tatsächlichen Nächtigungsgelder (lt. Beleg) ein Auslagenersatz gem. § 26 Z2 EStG und somit nicht am L16 anzuführen.

Siehe dazu auch Eduard Müller: Reisekosten in der Praxis (SWK-Sonderheft vom Juli 2007, Seite 41).

Ich werde mich aber noch mit Herrn Ortner in Verbindung setzen, ob es diesfalls eine neue Rechtsansicht der Finanz gibt.

Schöne Grüße