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23. Oktober 2007 um 21:08 Uhr
#68692
Roland
Teilnehmer
Lieber Herr Ortner, hallo Christi!
Meiner Meinung nach sind die tatsächlichen Nächtigungsgelder (lt. Beleg) ein Auslagenersatz gem. § 26 Z2 EStG und somit nicht am L16 anzuführen.
Siehe dazu auch Eduard Müller: Reisekosten in der Praxis (SWK-Sonderheft vom Juli 2007, Seite 41).
Ich werde mich aber noch mit Herrn Ortner in Verbindung setzen, ob es diesfalls eine neue Rechtsansicht der Finanz gibt.
Schöne Grüße