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29. August 2006 um 13:14 Uhr
#67288
Johann
Teilnehmer
Hallo Karin!
Die KK weiß erst dann wievel MV-Beiträge für welchen DN eingezahlt wurden, wenn sie den L16BGN erhalten haben.
Damit dir die KK auch die MV-Beiträge vorschreiben kann sind diese von dir zu melden (so eine Meldung wie die Meldung für das Service-Entgelt).
Schöne Grüße,
Johann