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22. Januar 2008 um 15:09 Uhr
#68911
Eveline1965
Teilnehmer
In der Rz 1146 Lohnsteuerrichtlinien steht aber, „als Überstundenzuschläge gelten auch Zuschläge für Mehrarbeit“
Warum sind sie dann nicht steuerfrei ?
Lg
Eveline