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23. Februar 2007 um 5:43 Uhr
#67971
Roland
Teilnehmer
Hallo Andrea!
Bei so verwirrenden Gesetzestexten ( 😕 ) ist es wohl am besten, eine schriftliche Anfrage gem. § 90 EStG an das FA zu richten.
Schöne Grüße und viel Erfolg