Liebe KollegInnen!
Lt. EStG heißt es:
§ 104 Landarbeiterfreibetrag
(2) Land- und Forstarbeiter sind Arbeitnehmer, die in land- und
forstwirtschaftlichen Betrieben (§ 21) ausschließlich oder
überwiegend körperlich tätig sind und der Pensionsversicherung der
Arbeiter unterliegen oder nach den Merkmalen ihres
Dienstverhältnisses unterliegen würden; Arbeitnehmer, die der
Pensionsversicherung der Angestellten unterliegen oder nach den
Merkmalen ihres Dienstverhältnisses unterliegen würden, haben keinen
Anspruch auf einen Landarbeiterfreibetrag.
Nun meine Frage: Es betrifft einen Mitarbeiter der als Angestellter geführt wird. Meiner Meinung nach würde diesem Mitarbeiter kein Landarbeiterfreibetrag zustehen. Meine Kollegin meint aber, da er überwiegend körperlich tätig ist, steht ihm der Landarbeiterfreibetrag zu.
Wie schaut das denn richtig aus?
Danke für eure Hilfe!
Lg
Andrea