Landarbeiterfreibetrag

Startseite Foren Laufender Bezug Landarbeiterfreibetrag

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • #63131
    andreat
    Teilnehmer

    Liebe KollegInnen!

    Lt. EStG heißt es:

    § 104 Landarbeiterfreibetrag
    (2) Land- und Forstarbeiter sind Arbeitnehmer, die in land- und
    forstwirtschaftlichen Betrieben (§ 21) ausschließlich oder
    überwiegend körperlich tätig sind und der Pensionsversicherung der
    Arbeiter unterliegen oder nach den Merkmalen ihres
    Dienstverhältnisses unterliegen würden; Arbeitnehmer, die der
    Pensionsversicherung der Angestellten unterliegen oder nach den
    Merkmalen ihres Dienstverhältnisses unterliegen würden, haben keinen
    Anspruch auf einen Landarbeiterfreibetrag.

    Nun meine Frage: Es betrifft einen Mitarbeiter der als Angestellter geführt wird. Meiner Meinung nach würde diesem Mitarbeiter kein Landarbeiterfreibetrag zustehen. Meine Kollegin meint aber, da er überwiegend körperlich tätig ist, steht ihm der Landarbeiterfreibetrag zu.

    Wie schaut das denn richtig aus?

    Danke für eure Hilfe!

    Lg
    Andrea

    #67971
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Andrea!

    Bei so verwirrenden Gesetzestexten ( 😕 ) ist es wohl am besten, eine schriftliche Anfrage gem. § 90 EStG an das FA zu richten.

    Schöne Grüße und viel Erfolg

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.