Re:Kündigung

#68114
Roland
Teilnehmer

Hallo Babs!

Ich denke, dass das tatsächlich eine „günstigere“ Vereinbarung für den Angestellten ist, als es grundsätzlich im § 20/(4) Ang.G. definiert ist (sehr unglückliche Formulierung!).

Daher vertrete ich die Meinung, dass die Kündigung durch den Ang. per 15. unter Einhaltung der einmonatigen Kündigungsfrist gültig ist.

LG