Kündigung durch Angestellten

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 17 Jahren von Roland.
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  • #63190
    babs79
    Teilnehmer

    Hallo,

    ich habe eine kleine rechtliche Frage:

    Vereinbarung im Dienstvertrag eines Angestellten:

    Für die Kündigung des Dienstverhältnisses gelten die Bestimmungen des Angestellengesetzes. Zusatzvereinbarung: Kündigungsfrist endet am 15. oder Letzten eines Kalendermonats.

    Es ist in der Vereinbarung nicht klar definiert, dass nur der Dienstgeber zum 15. oder Letzten eines Kalendermonats kündigen kann.

    Meine Frage: ist eine Kündigung durch den Dienstnehmer zum 15. d. KM unter Einhaltung der 1-monatigen KD-Frist gültig?

    Danke!

    #68114
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Babs!

    Ich denke, dass das tatsächlich eine „günstigere“ Vereinbarung für den Angestellten ist, als es grundsätzlich im § 20/(4) Ang.G. definiert ist (sehr unglückliche Formulierung!).

    Daher vertrete ich die Meinung, dass die Kündigung durch den Ang. per 15. unter Einhaltung der einmonatigen Kündigungsfrist gültig ist.

    LG

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