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5. September 2006 um 22:22 Uhr
#67323
Martin
Teilnehmer
Servus!
Was bedeutet V+V?
Den Handelsarbeiter KV kann man nur heranziehen, wenn der Dienstgeber dem KV zugehörig ist, oder im Dienstvertrag dieser KV vereinbart wurde, wenn kein anderer vorgeschrieben wäre.
Laß´ den Dienstnehmer ziehen. Wenn Du auf die Kündigungsfrist beharrst, wird Dir der Dienstnehmer in der zweiten Woche krank…
Einzig Du möchtest einen unberechtigten vorzeitigen Austritt des Dienstnehmers mit eventuellen Auswirkungen auf die Berechnung der Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung.