Startseite › Foren › Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. › Abänderung ETZ in Karenzurlaub › Re:Karenz – Urlaub
28. Juni 2007 um 8:14 Uhr
#68358
Martin
Teilnehmer
Hallo!
Das sind nun geänderte Voraussetzungen.
Ich würde den Urlaubsanspruch wegen der Karenz kürzen.
Sollte die Dienstnehmerin komplett aus der Firma austreten, würde der Urlaub auch gekürzt werden.