Abänderung ETZ in Karenzurlaub

Startseite Foren Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. Abänderung ETZ in Karenzurlaub

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • #63309
    weissco
    Mitglied

    Hallo,

    folgender Rechtsfall hat sich bei uns vorgetragen:

    Eine Dienstnehmerin legte uns während der Wochenhilfe vor, dass sie im Anschluss daran einen Teil Ihres Gebührenurlaubs konsumiert und anschließend in eine Elternteilzeit gehen möchte.
    Dem Antrag der ETZ wollte der DG nicht stattgeben und es kam zu einer Klage.(dies wäre eine eigene Story)
    Bei der ersten Tagsatzung wurde vereinbart, dass die Dienstnehmerin am vereinbarten ersten Arbeitstag (also nach dem Konsum des Urlaubes) entweder Vollzeit o. stattdessen doch in Karenz gehen muss.

    Die Dienstnehmerin hat sich nun auf § 15 m MschG berufen und tritt nun statt der ETZ eine Karenz an.

    Seinerzeit haben wir der DN für 2007 einen vollen Urlaubsanspruch bekanntgegeben, da sie ja keine Unterbrechung gehabt hätte. (Schutzfrist-Gebührenurlaub-ETZ).

    Doch wie verhält es sich jetzt, nachdem sie statt ETZ in KU geht – stehen ihr auch noch die vollen Tage zu o. wird der Anspruch mit Beginn KU aliquotiert.

    Ich muss dazusagen, dass wir die 11 Tage, um die es hier geht, nicht weiter diskutiert haben sondern um dieser Sache ein Ende zu setzen ihr die Tage gegeben haben.

    Würde aber gerne wissen, wie es in diesem Fall wirklich ausgesehen hätte?

    Vielen Dank im voraus für eure Kommentare

    #68358
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo!

    Das sind nun geänderte Voraussetzungen.
    Ich würde den Urlaubsanspruch wegen der Karenz kürzen.

    Sollte die Dienstnehmerin komplett aus der Firma austreten, würde der Urlaub auch gekürzt werden.

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.