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26. November 2006 um 10:28 Uhr
#67746
Martin
Teilnehmer
Ob Du die Gleitzzeitvereinbarung kündigen darfst, sollte in der GLAZ Vereinbarung stehen. Einzelne Mitarbeiter heraus zu nehmen sollte bei Begründung nicht am Gleichheitsgrundsatz scheitern.
Sollte es sich um Teil-geschützte Mitarbeiter handeln mit: Betreuungspflichten, Eltzern- Hospizkaren wird es schwierig.
Sonst könnte man über eine Änderungkündigung denken.
lg
Martin