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25. September 2006 um 21:55 Uhr
#67398
Martin
Teilnehmer
Hallo Andrea!
Die von Dir geschilderte Lösung sollte sich problemfrei abhandeln lassen. Den Vorschuß aber auch passend quittieren lassen, damit es (z.B. Tod des DN) keine Probleme geben kann.
LG
Martin
P.S. Eine Urlaubsersatzleistung verzögert den Pensionsbeginn.