Re:Freiwillige Abfertigung

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#67804
Roland
Teilnehmer

Hallo Ingrid!

Leider gibt es beim Text für mich einige Interpretationsschwierigkeiten, darum auch bitte meine Antwort jetzt mit „Vorsicht“ genießen.

Ich nehme an, dass die Provisionen als LAUFENDER Bezug abgerechnet wurden und baue die Berechnung jetzt darauf auf:

1) Gesetzliche Abfertigung (12 monatliche Entgelte):

Fraglich erscheint mir bei deiner Berechnung des Abfertigungsbetrages, ob die Provision in die Sonderzahlungen „mit reingehört“. Da bräuchten wir den Kollektivvertrag. Aber sagen wir mal, es ist so, dann ergibt sich lt. deinem Text eine Bruttoabfertigung von € 119.004,–. Die kann ohne Zweifel mit 6% versteuert werden.

2) Freiwillige Abfertigung:
1. Satz: 1/4 der LAUFENDEN Bezüge der letzten 12 Monate darf mit 6% versteuert werden. Betragen die lfd. Bezüge tatsächlich € 102.000,– (= € 8.500,– x 12), dann kann ein Betrag von € 25.500,– mit 6% versteuert werden.
2. Satz: nach einer Dienstzeit von 26 Jahren 12/12 der lfd. Bezüge der letzten 12 Monate, ABER ERHALTENE GESETZLICHE ABFERTIGUNGEN KÜRZEN DAS BEGÜNSTIGUNGSAUSMASS!
Daher: 12/12 der lfd. Bezüge der letzten 12 Monate = € 102.000,–
abzüglich gesetzliche Abfertigung (brutto) 119.004,–
verbleibt NULL Euro als Begünstigungsausmaß bei der Zwölftelregelung!
3. Satz: Die restliche freiwillige Abfertigung kommt zur LSt-BMGL des laufenden Bezugs dazu!
In unserem Fall daher:
Freiwillige Abfertigung brutto: € 210.996,– (=330.000,– – 119.004,–)
davon begünstigt versteuert: € 25.500,–
daher Vormerkung für die LST lfd.: € 185.496,–!!!!

Wie schon gesagt, in einem Forum ist es oft sehr gefährlich, solche Analysen zu stellen, da man nicht den ganzen Fall kennt und vielleicht auch einige Interpretationsschwierigkeiten vom Text kommen können.

Aber vielleicht war es trotzdem eine Hilfe, schöne Grüße