freiwillige Abfertigung

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  • #63044
    ingridB
    Teilnehmer

    Ich habe wieder einen riesigen Betrag abzurechnen und bin nun unsicher.

    Die gesamte Abfertigung soll 330.000,00 € betragen. Das DV wird rückwirkend mit 30.11.06 nach über 26 Dienstjahren einvernehmlich aufgelöst.

    Es wurde etwa vierteljährlich Umsatzprovision abgerechnet. Daher nehme ich also einen Jahresdurchschnitt (=8.500,00)

    8500×14:12= rd. 9917,00

    Die gesetzliche Abfertigung wäre dann also 9917×12= 119.004,00

    Ein Viertel des Jahresbezuges darf für freiwillige Abfertigung mit 6 % versteuert werden. Also weitere 8.500×3= 25.500,00

    UND darüberhinaus noch auf die lange Dienstzeit abgestellt 12/12 der laufenden Bezüge 8.500×12= 102.000,00

    119.004+25.500+102.000= 246.504,00

    330.000 abzüglich 246.504 = 83.496,00

    Diese 83.496,00 werden als laufender Bezug versteuert und alles andere mit 6 %?

    lg an alle, die sich die Rechnerei mit mir antun ;o)

    #67804
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Ingrid!

    Leider gibt es beim Text für mich einige Interpretationsschwierigkeiten, darum auch bitte meine Antwort jetzt mit „Vorsicht“ genießen.

    Ich nehme an, dass die Provisionen als LAUFENDER Bezug abgerechnet wurden und baue die Berechnung jetzt darauf auf:

    1) Gesetzliche Abfertigung (12 monatliche Entgelte):

    Fraglich erscheint mir bei deiner Berechnung des Abfertigungsbetrages, ob die Provision in die Sonderzahlungen „mit reingehört“. Da bräuchten wir den Kollektivvertrag. Aber sagen wir mal, es ist so, dann ergibt sich lt. deinem Text eine Bruttoabfertigung von € 119.004,–. Die kann ohne Zweifel mit 6% versteuert werden.

    2) Freiwillige Abfertigung:
    1. Satz: 1/4 der LAUFENDEN Bezüge der letzten 12 Monate darf mit 6% versteuert werden. Betragen die lfd. Bezüge tatsächlich € 102.000,– (= € 8.500,– x 12), dann kann ein Betrag von € 25.500,– mit 6% versteuert werden.
    2. Satz: nach einer Dienstzeit von 26 Jahren 12/12 der lfd. Bezüge der letzten 12 Monate, ABER ERHALTENE GESETZLICHE ABFERTIGUNGEN KÜRZEN DAS BEGÜNSTIGUNGSAUSMASS!
    Daher: 12/12 der lfd. Bezüge der letzten 12 Monate = € 102.000,–
    abzüglich gesetzliche Abfertigung (brutto) 119.004,–
    verbleibt NULL Euro als Begünstigungsausmaß bei der Zwölftelregelung!
    3. Satz: Die restliche freiwillige Abfertigung kommt zur LSt-BMGL des laufenden Bezugs dazu!
    In unserem Fall daher:
    Freiwillige Abfertigung brutto: € 210.996,– (=330.000,– – 119.004,–)
    davon begünstigt versteuert: € 25.500,–
    daher Vormerkung für die LST lfd.: € 185.496,–!!!!

    Wie schon gesagt, in einem Forum ist es oft sehr gefährlich, solche Analysen zu stellen, da man nicht den ganzen Fall kennt und vielleicht auch einige Interpretationsschwierigkeiten vom Text kommen können.

    Aber vielleicht war es trotzdem eine Hilfe, schöne Grüße

    #67809
    ingridB
    Teilnehmer

    hallo Roland

    erstmal vielen Dank.

    ups, das wär ins Auge gegangen. Sicher irgendwann gelesen, aber total vergessen, dass der gesetzliche Anspruch gekürzt wird. Vielen Dank.

    Und auch ein guter Gedanke: die Provision in die SZ „hineinzunehmen“. Da muss ich tatsächlich im KV nachsehen.

    Das hilft auf jeden Fall.
    Danke und noch einen schönen Abend

    #67810
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Ingrid!

    Freue mich, wenn ich dir helfen konnte.

    Auch noch schönen Abend und viel Erfolg bei der Durchrechnung!

    #67811
    ingridB
    Teilnehmer

    das wird sicher spannend. angeblich hat dieser glückliche DN sich das schon von seinem rechtsanwalt „anschauen“ lassen – ob er tatsächlich einen nettobetrag gehört hat, weiß ich nicht.

    naja, nach bestem wissen und gewissen – mehr kann ich nicht tun.
    nochmals danke.

    super, dass es dieses forum gibt.

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