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16. Dezember 2006 um 19:48 Uhr
#67833
Martin
Teilnehmer
Hallo Caro!
Bei meinen fallweise Beschäftigten wird, wenn überhaupt, UZ und WR mit jedem Monat abgerechnet. So ist alles unter der Höchstbemessungsgrundlage.
Wie ist es mit dem Urlaubsanspruch?
Zahlst Du monatlich 0,xx UEL Tage (mit 30 LSt Tagen) aus, oder läßt Du die auch zusammenkommen?
Weitere Punkte:
Korrektes Jahrssechstel bei Auszahlung der Sonderzahlungen?
SV Bemessungsgrundlage für SZ
Sind Deine Fallweisen wirklich fallweise, oder Arbeit auf Abruf?
Schönes Adventwochenende!
Martin