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- Dieses Thema hat 3 Antworten sowie 2 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 18 Jahren, 11 Monaten von
Martin aktualisiert.
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15. Dezember 2006 um 9:52 Uhr #63058
Caro
TeilnehmerHallo!
Hat irgendwer von euch mit fallweise beschäftigten Personen zu tun?? Ich habe nämlich das Problem, dass bei einer Firma ein fallweise Beschäftigter ist, der eigentlich jeden Monat ein paar Tage arbeiten kommt. Im einen Monat sind es vielleicht nur 6 Tage, im anderen können es sogar 17 Tage (nie mehr als 4 Tage am Stück) sein. Er wird kurz davor angerufen und wenn er Zeit hat, dann kommt er arbeiten. Das Problem ist nun aber, dass ihm genau wie den anderen Mitarbeitern die SZ im Juni und im November ausbezahlt wurde. Sie wurde als Jahresdurchschnitt aus dem gesamt erhaltenen Entgelt berechnet.
Lt. Auskunft der WKO ist das jedoch vollkommen falsch und ich müsste bei einem fallweise Beschäftigten jedes Arbeitsverhältnis für sich, sprich einmal für 1 Tag, einmal für 3 Tage,……. den Lohn ausbezahlen und die aliquote SZ berechnen.
Lt. GKK ist es für sie unwesentlich, ob die Person einen Sonderzahlung erhält oder nicht, sprich die Sonderzahlungsmeldung kann ausbleiben, da bei einem fallweise Beschäftigten immer nur die tägliche HBGL herangezogen wird. Und wenn diese mit dem Entgelt überschritten wird, dann wird die SZ nicht mehr berücksichtigt.
Kann mir vielleicht irgendwer weiterhelfe, wie einen fallweise Beschäftigten wirklich richtig abrechne, damit es dann auch bei einer Prüfung standhält?
Ich bin für jeden Ratschlag sehr dankbar. 🙂
CaroP.S.: Die Firma will auf keinen Fall abgehen von der fallweisen Beschäftigung.
16. Dezember 2006 um 19:48 Uhr #67833Martin
TeilnehmerHallo Caro!
Bei meinen fallweise Beschäftigten wird, wenn überhaupt, UZ und WR mit jedem Monat abgerechnet. So ist alles unter der Höchstbemessungsgrundlage.
Wie ist es mit dem Urlaubsanspruch?
Zahlst Du monatlich 0,xx UEL Tage (mit 30 LSt Tagen) aus, oder läßt Du die auch zusammenkommen?Weitere Punkte:
Korrektes Jahrssechstel bei Auszahlung der Sonderzahlungen?
SV Bemessungsgrundlage für SZ
Sind Deine Fallweisen wirklich fallweise, oder Arbeit auf Abruf?Schönes Adventwochenende!
Martin18. Dezember 2006 um 7:30 Uhr #67837Caro
TeilnehmerHallo Martin!
Also um ehrlich zu sein, habe ich die UEL noch nie ausgerechnet. Ich glaube, dass dies der Betrieb in Urlaubszeit abgilt.
Was ist der Unterschied, wenn jemand auf Abruf arbeitet?
Schönen Wochenbeginn,
Caro20. Dezember 2006 um 1:03 Uhr #67841Martin
TeilnehmerServus Caro!
Bei Arbeit auf Abruf kann ein zusammenhängendes Dienstverhältnis angenommen werden, da es ja nie zu Ende ist.
So geschehen bei einem Kleiderhaus. (Ich glaube H&M oder Peek & Cloppenburg).Gute Nacht!
Martin -
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