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14. März 2006 um 6:32 Uhr
#66581
Teilnehmer
Liebes System!
Fahrstunden sind genauso steuerlich zu behandeln wie das Grundgehalt.
Unte Umständen können Fahrstunden auch niedriger als eine Normalarbeitstunde vergütet werden(KV!). Wenn ihr dann einen Zuschlag darauf zahlt, könnte der Zuschlag LSt begünstigt abgerechnet werden.
Grüsse
Martin