Steuerfreiheit von Fahrtstunden an Feiertagen ?

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  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 18 Jahren von Roland.
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  • #62547
    System22
    Mitglied

    Wir gelten Fahrtzeiten, wenn sie über die Normalarbeitszeit hinausgehen, grundsätzlich immer 1:1 ab. Auch an Feiertagen.
    Jetzt bin ich mir aber, was die Steuerfreiheit solcher Fahrtzeiten an Feiertagen betrifft, nicht sicher.
    Im Par. 68 ist die Rede von Zuschlägen, da die Stunden aber nur 1:1 abgerechnet werden, zahle ich hier keinen Zuschlag aus. Kann hier die ganze Stunde steuerfrei belassen werden ?

    #66581
    Martin
    Teilnehmer

    Liebes System!

    Fahrstunden sind genauso steuerlich zu behandeln wie das Grundgehalt.
    Unte Umständen können Fahrstunden auch niedriger als eine Normalarbeitstunde vergütet werden(KV!). Wenn ihr dann einen Zuschlag darauf zahlt, könnte der Zuschlag LSt begünstigt abgerechnet werden.

    Grüsse
    Martin

    #66586
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo System und Martin!

    Basierend auf die Antwort von Martin werden solche Stunden am FT

    – während der sonst üblichen NAZ steuerfrei (Feiertagsarbeitsentgelt § 68/(1))

    – außerhalb der sonst üblichen NAZ (wie im Fall beschrieben) steuerpflichtig (ein ev. Zuschlag wäre frei gem. § 68/(1))

    gestellt.

    LG

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