Re:Antwort Prof. Schrank

#66955
stwolfi
Mitglied

Hallo Lisa,
hallo Poldi,
hallo Allerseits!

Danke für eure Statements! Ich habe heute folgende Antwort von Herrn Prof. Schrank erhalten:

„Wenn tatsächlich Wochengeld gebührt, wird die Sonderbestimmung des MSchG nicht greifen und muss der Arbeitgeber den Entgeltausfall nicht nach § 8 Abs. 4 AngG bezahlen. Allerdings habe ich daran zwei Zweifel: Zum einen, ob es sich wirklich um Wochengeld und nicht um Kinderbetreuungsgeld handelt (letzteres würde nicht zum Entfall der Entgeltfortzahlung führen). Resultiert das Wochengeld aus einem anderen DV, besteht zum anderen ein Risiko auch darin, dass dieses Wochengeld dem Zweck nach den Einkommensausfall des anderen DV abdecken soll und daher für das geringfügige DV nicht zum Verdrängen des § 8 Abs. 4 AngG führt. Judikatur dazu gibt es leider noch keine.
Diese Unsicherheiten empfehlen eine Lösung, die möglichst zu keinem Streit führt.
Mit besten Grüßen
Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank“

Alles klar ❓ ❗ 😉

lg
Wolfi