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17. Juli 2006 um 22:34 Uhr
#67170
Roland
Teilnehmer
Hallo pkh!
Ich habe mir dieses (sehr lange) VwGH-Urteil angesehen und komme ehrlich gesagt zum Schluss, dass hier die ‚Praktikermethode‘ tatsächlich umgedreht wurde. Meine erste Antwort dürfte daher unrichtig sein.
Das Urteil erging eigentlich nur zur AK-Umlage, aber es ist wohl auch auf den Wohnbauförderungsbeitrag anzuwenden. Beide Umlagen müssten jetzt wohl vom DN zur Gänze (in Höhe des Engelts vor ATZ) selbst getragen werden.
Ich werde diesbezüglich aber noch Herrn Ortner kontaktieren, da ja dann das Beispiel in der PV-Info Mai 2006 adaptiert werden müsste.
LG