Startseite › Foren › Pfändung › Exekution – Austritt › Re:Abzug und Verständigung vom Bezugsende
21. März 2007 um 12:58 Uhr
#68046
toni
Mitglied
Abzug für Abfertigung und EL laut Tabelle 1cm oder 2cm und dem Dn den unpfändbaren Betrag sofort überweisen und dem Gläubiger erst nach 4 Wochen. (DN könnte über Gericht einen Antrag einbringen) Und nicht vergessen die Verständigung vom Bezugsende. Ich wüsste keinen Grund, warum die nachfolgenden Gläubiger auf ihr Geld verzichten sollten.
lg toni