Re:Abzug und Verständigung vom Bezugsende

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#68046
toni
Mitglied

Abzug für Abfertigung und EL laut Tabelle 1cm oder 2cm und dem Dn den unpfändbaren Betrag sofort überweisen und dem Gläubiger erst nach 4 Wochen. (DN könnte über Gericht einen Antrag einbringen) Und nicht vergessen die Verständigung vom Bezugsende. Ich wüsste keinen Grund, warum die nachfolgenden Gläubiger auf ihr Geld verzichten sollten.

lg toni