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18. Februar 2008 um 10:20 Uhr
#69030
stwolfi
Mitglied
Hallo Sonja!
In diesem Fall werdet ihr sicherlich eine Gleitzeitvereinbarung für eure Teilzeitbeschäftigen brauchen.
Anders könnt ihr den Durchrechnungszeitraum nicht auf 1 Jahr ausdehnen.
Im Übrigen danke ich dem Herrn Bartenstein, der Wirtschaftskammer und der DN-Vertretung für dieses „sinnvolle“ und „durchdachte“ neue Arbeitszeitgesetz für die Teilzeitbeschäftigten.
Tschuldige, war nur so eine Anmerkung von mir.
Liebe Grüße
Wolfi