Antwort auf: Urlaub Bauarbeiter BUAK

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#68805
Klaus
Teilnehmer

hallo sabine,

14.12.2007 – Tel. Gespräch BUAK – Landesstelle NÖ
Für die BUAK ist die Urlaubswoche (Anwartschaftswoche) mit 5 Anwartschaftstagen zu bewerten. Eine Regelung kurz/lang ist bei der BUAK nicht vorgesehen und wird auch nicht berücksichtigt. Bei vorliegendem Fall – Urlaubsentgelteinreichung für 27.12.2007 und 28.12.2007 (kurze Woche) liegt es im Ermässen des Dienstgeber einen bzw. zwei Tage einzureichen. Beide Lösungen sind für die BUAK in Ordnung.

Meiner Meinung nach müsste ich mich, da es von der BUAK keine dezidierte Vorschrift gibt, nach den vereinbarten Arbeitszeitkalender halten und eine tageweise Urlaubshaltung in Betracht ziehen. Der Tatbestand von drei arbeitsfreien Feiertagen kann nicht gleichgesetzt werden mit einer Urlaubswoche(wöchentliche Urlaubshaltung).

Welche Lösung bei uns praktiziert werden wird ist intern noch offen.
Liebe Grüße
Klaus 😉