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15. Oktober 2007 um 12:00 Uhr
#68657
Teilnehmer
Danke für die rasche Antwort. Ich habe mit der BUAK Rücksprache gehalten und Ihr den genauen Sachverhalt geschildert und diese stimmt meiner Vorgehensweise zu. Laut Stundenberichte bzw. auch der Überlassungsmitteilungen kann ich nachweisen welche Tätigkeiten der Arbeiter gemacht hat. Da er in einem Jahr nur ungefähr 2 Wochen eine Tätigkeit laut Bauarbeiter-Urlaubs-und Abfertigungsgesetz gemacht hat, ist die Zuordnung somit ziemlich einfach.