Antwort auf: Rückrechnung SZ bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt

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Martin
Teilnehmer

Hallo Anne!

Eigentlich hast Du „Rückzahlung von Arbeitslohn“.

I.d. Praxis wird aber die Sonderzahlung im Auszahlungsmonat auf den Neuwert gerollt.
Speziell bei den Lohnarten: LSt Sonderzahlung, SV-SZ könntest Du bei „Minuseingaben“ zu ungünstigen Ergebnissen kommen…

Was meinst Du unter „Verschmelzung“? Eine AVRAG Übernahme mit Einabe des ersten L16 mit Vorbezügen?