Rückrechnung SZ bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt

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  • #63421
    anne
    Teilnehmer

    Ich möchte bei einem ausgeschiedenen MA den bereits gezahlten UZ rückverrechnen. Wenn ich die Lohnart (BMD) für den UZ mit negativem Vorzeichen eingebe, habe ich zwar den Abzug, aber keine Korrektur bei der LSt und SV. Auch beim L16 wird bei SZ-Anpruch ein „JA“ gedruckt. Muss ich bei Rückverrechnungen den Monat der ursprünglichen Zahlung aufrollen? Und wie verhält sich das, wenn inzwischen eine Verschmelzung stattgefunden hat?

    #68639
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Anne!

    Eigentlich hast Du „Rückzahlung von Arbeitslohn“.

    I.d. Praxis wird aber die Sonderzahlung im Auszahlungsmonat auf den Neuwert gerollt.
    Speziell bei den Lohnarten: LSt Sonderzahlung, SV-SZ könntest Du bei „Minuseingaben“ zu ungünstigen Ergebnissen kommen…

    Was meinst Du unter „Verschmelzung“? Eine AVRAG Übernahme mit Einabe des ersten L16 mit Vorbezügen?

    #68640
    anne
    Teilnehmer

    Hallo Martin,

    aus einer GmbH ist eine AG geworden. Dann müsste ich ja in die alte Abrechnung der GmbH rein, da ja die neuen Abrechnungen über eine andere DG-Nummer laufen, oder?

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