Antwort auf: Dienstantritt nach Zivildienstende

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#68503
Roland
Teilnehmer

Hallo Brigitte!

Wenn du nicht aktiv wirst, hast du das Problem, dass diese Zeiten für die arbeitsrechtlichen Ansprüche mitgerechnet werden.

Das kannst du aber mit einer Vereinbarung verhindern (siehe dazu Muster 20 im „großen“ Ortner Auflage 2007, Seite 638).

Viel Glück dabei und schöne Grüße