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4. Juli 2007 um 22:32 Uhr
#68370
Maria Anna
Teilnehmer
Hallo Martin!
Danke!!!
Leider werden sehr selten Deinstverträge schriftlich abgeschlossen, sondern meistens nur mündlich
Die Nettovereinbarung gilt für 6 Tage/48 Std.
Das größte Problem ist, daß ich fast nie Stundenaufzeichnungen bekomme
Kann ich dann trotzdem die 6 Üst pro woche abrechnen?
Ich freue mich, wenn ich noch eine Antwort bekommen könnte.
Danke!
Maria