Antwort auf: 5 Üst Zuschläge steuerfrei ohne Aufzeichnung

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#68370
Maria Anna
Teilnehmer

Hallo Martin!

Danke!!!
Leider werden sehr selten Deinstverträge schriftlich abgeschlossen, sondern meistens nur mündlich
Die Nettovereinbarung gilt für 6 Tage/48 Std.
Das größte Problem ist, daß ich fast nie Stundenaufzeichnungen bekomme
Kann ich dann trotzdem die 6 Üst pro woche abrechnen?

Ich freue mich, wenn ich noch eine Antwort bekommen könnte.

Danke!

Maria