Startseite › Foren › Pfändung › Pfändung UB/WR und UE bei DVE › Antwort auf: Pfändung UB/WR und UE bei DVE
19. Juni 2007 um 12:41 Uhr
#68337
andrea78
Teilnehmer
Hallo Christina!
* UB + WR zusammenrechnen und in der Monatstabelle nachsehen
* nicht auf ein Jahr hochrechnen
* die Tabelle für Beend.ansprüche ist eh richtig (die monatlichen Werte sind auch in jenen Fällen anzuwenden, in denen dem Arbeitnehmer Beendigungsansprüche bloß für einzelne Tage oder Wochen zustehen)
Liebe Grüße
Andrea