Antwort auf: Pfändung UB/WR und UE bei DVE

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#68337
andrea78
Teilnehmer

Hallo Christina!

* UB + WR zusammenrechnen und in der Monatstabelle nachsehen
* nicht auf ein Jahr hochrechnen
* die Tabelle für Beend.ansprüche ist eh richtig (die monatlichen Werte sind auch in jenen Fällen anzuwenden, in denen dem Arbeitnehmer Beendigungsansprüche bloß für einzelne Tage oder Wochen zustehen)

Liebe Grüße
Andrea