Startseite › Foren › Dienstreise › Parkscheingebühren mittels m-parking › Antwort auf: Parkscheingebühren mittels m-parking
30. Mai 2007 um 11:43 Uhr
#68283
Teilnehmer
Vielen Dank!
Dies konnte mir gedanklich weiterhelfen.
Da ich bei der Bezahlung mittels Privathandy keine Rechnung im Sinne des UStG. erhalte, gilt diese Variante auch nicht als Beleg bei den Reiseabrechnungen.
Ich müsste die Bezahlung der Parkgebühren auf das Firmenhandy umstellen, sofern der DG damit einverstanden ist.
Da dies auch nur mit A1 funktioniert, ist die praktische Bezahlung mittels m-parking für Firmen nur sehr eingeschränkt nutzbar.
Danke
Christian