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22. Mai 2007 um 13:42 Uhr
#68261
Teilnehmer
Vielen Dank für deine rasche Antwort!
Mit den 15350,40 bleibt meine Klientin zumindest in den 115% gem. KBGG Härtefall-Verordnung und bleibt von der Rückforderung verschont – sehe ich das richtig?