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18. April 2007 um 7:21 Uhr
#68147
Martin
Teilnehmer
Hallo Gerhard!
Also 3 Monatsbezüge sind schon viel.
Ich denke er fordert den pfändbaren Betrag von 3 Monatsbezügen.
Da die Nicht-Bezahlung bei Deinem Klienten liegt, sollte er dies bezahlen. Ein Gerichtsbeschluß würde zusätzliche unnötge Kosten verursachen. Den Betrag kann er dann von seinem Dienstnehmer einfordern wenn er die Forderung des Gläubigers beglichen hat.