Drittschuldnerklage

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  • #63204
    gerhardw
    Teilnehmer

    Hallo liebe Gemeinde …

    folgender Sachverhalt: AG hat „vergessen“ die Gehaltsexekution u. Drittschuldnererklärung an mich weiterzuleiten.
    Jetzt fordert der Betreibende von meinem Klienten die Zahlung von 3 Monatsbezügen. Meine Fragen dazu:

    Braucht es dazu einen Gerichtsbeschluß?
    Und falls mein Klient zahlen muß, kann er es später dem DN abziehen?

    Vielen Dank….

    #68147
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Gerhard!

    Also 3 Monatsbezüge sind schon viel.
    Ich denke er fordert den pfändbaren Betrag von 3 Monatsbezügen.
    Da die Nicht-Bezahlung bei Deinem Klienten liegt, sollte er dies bezahlen. Ein Gerichtsbeschluß würde zusätzliche unnötge Kosten verursachen. Den Betrag kann er dann von seinem Dienstnehmer einfordern wenn er die Forderung des Gläubigers beglichen hat.

    #68150
    gerhardw
    Teilnehmer

    vielen Dank Martin…
    eine Frage drängt sich dann aber noch auf: was ist wenn der
    DN vor Begleichung der Restschuld das DV auflöst?/aufgelöst wird. Kann ich dann die Restschuld
    wie einen Vorschuß bei der Endabrechnung in Abzug bringen?
    Und wo steht das, daß ich den Betrag dann nach Begleichung der Forderung
    bei ihm abziehen kann?

    Mit bestem Dank im Voraus… 😉

    #74285
    Jenny_
    Teilnehmer

    Hallo,

    ich hätte da einen Fall mit einer Drittschuldnerklage. Die Sekretärin meines Klienten hat die Exekutionen nicht an die Chefin weitergegeben sondern immer an den Mitarbeiter selbst. Somit kam die Exekution nie bis zur Chefin und somit auch nicht zu mir. Nun kommen laufend Drittschuldnerklagen ins Haus, weil natürlich keine Drittschuldnererklärungen abgegeben wurden.

    nun meine Frage:
    – Wenn der AG nun die Summen beglichen hat, kann er sich dann die Forderung monatlich bei der Lohnverrechnung vom Dienstnehmer zurückholen? Ich nehme an wie bei einer „normalen“ Exekution immer nur bis zum pfändbaren betrag?! Benötigt der AG soetwas wie einen Exekutionstitel wenn er sich die entstandenen Kosten nun wieder zurückholen möchte?
    – Wie sieht es aus wenn der Dienstnehmer nicht mehr im Unternehmen ist bzw. der Dienstnehmer austritt und die Forderung noch nicht vollständig beglichen wurde?

    Daaaaaanke 🙂
    LG Jenny

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