Antwort auf: Zukunftssicherung für Arbeithehmer

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#67877
Elisabeth
Teilnehmer

Hallo!

Zuerst gehört die Zukunftssicherung allen Mitarbeitern oder zumindest einer Gruppe angeboten.

Der Lohn/Gehalt wird um die „Bezugsumwandlung“ – denn das ist es ja dann – gekürzt.

SV-pflichtig

LST, DB, DZ KommSt – frei

Der Betrag kann – muß aber nicht – monatlich abgerechnet werden. Wenn die Bezugsumwandlung EUR 300,– jährlich übersteigt, wird diese voll pflichtig.

Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld vom ungekürzten Lohn/Gehalt, Grundlage für ÜST, EFZ… ebenfalls der volle Bezug.

Zu diesem Thema ist auch ein schöner Beitrag in der PV-Info nachzulesen.

Elisabeth