Zukunftssicherung für Arbeithehmer

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    Beiträge
  • #63084
    xxx
    Mitglied

    Wer kann mir bitte zu diesem Thema helfen.
    Wird ein Teil vom Gehalt um diesen Betrag dann gekürzt?
    Wie schaut es SV mäßig aus, Lst mäßig ?? wird diese Sache monatlich
    über die Lohnabrechnung erledigt ???
    Danke für die Hilfe

    LG
    xxxx

    #67877
    Elisabeth
    Teilnehmer

    Hallo!

    Zuerst gehört die Zukunftssicherung allen Mitarbeitern oder zumindest einer Gruppe angeboten.

    Der Lohn/Gehalt wird um die „Bezugsumwandlung“ – denn das ist es ja dann – gekürzt.

    SV-pflichtig

    LST, DB, DZ KommSt – frei

    Der Betrag kann – muß aber nicht – monatlich abgerechnet werden. Wenn die Bezugsumwandlung EUR 300,– jährlich übersteigt, wird diese voll pflichtig.

    Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld vom ungekürzten Lohn/Gehalt, Grundlage für ÜST, EFZ… ebenfalls der volle Bezug.

    Zu diesem Thema ist auch ein schöner Beitrag in der PV-Info nachzulesen.

    Elisabeth

    #67895
    xxx
    Mitglied

    Hallo Elisabeth
    Danke für die Hilfe !!!!

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