Antwort auf: Familienhospizkarenz und Sonderurlaub wg. Todesfall

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#67719

Liebe Motte99!

Sollte die Beerdigung noch in die Zeit der Familienhospizkarenz fallen, so kann er meiner Ansicht nach diese freien Tage nicht (mehr) beanspruchen.

Allerdings kann es durchaus sein, dass im Zusammenhang mit dem Ableben des Vaters hinterher noch einige Behördenwege notwendig sind.

In diesem Fall kann sich ein Anspruch auf bezahlte kurzfristige Freistellung entweder

A) aus dem KV ergeben ODER

B) aus § 8 Abs. 3 AngG (wenn ein Angestellten-DV vorliegt) ODER

C) aus § 1154b Abs. 5 ABGB (wenn ein Arbeiter-DV vorliegt und der KV diesen Freistellungsgrund bei zugleich demonstrativer Aufzählung der restlichen Gründe nicht vorsieht bzw. auch zumindest nicht ausschließt).

Ich hoffe, dass diese Info für Sie hilfreich war.

W. Kurzböck