Antwort auf: Gewerblicher Buchhalter

Startseite Foren Jobbörse Gewerblicher Buchhalter Antwort auf: Gewerblicher Buchhalter

#67647

Für den gewerblichen Buchhalter gilt die sogenannte Buchhaltungsverordnung:

Um das Gewerbe anmelden zu können, benötigen Sie:

1. das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Buchhalterprüfung oder
Bilanzbuchhalterprüfung am Wirtschaftsförderungsinstitut einer
Wirtschaftskammer oder an einem Berufsförderungsinstitut oder
2. Zeugnisse über
a) den erfolgreichen Abschluss einer wirtschaftswissenschaftlichen Studienrichtung
oder eines Fachhochschul-Studienganges im Wirtschaftsbereich und
b) eine mindestens sechsmonatliche fachliche Tätigkeit (§ 18 Abs. 3 GewO 1994)
oder
3. Zeugnisse über
a) den erfolgreichen Besuch einer Handelsakademie oder deren Sonderformen und
b) eine mindestens einjährige fachliche Tätigkeit oder
4. Zeugnisse über
a) den erfolgreichen Besuch einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Besuch
einer Höheren Lehranstalt für Tourismus oder Sonderformen und
b) eine mindestens eineinhalbjährige fachliche Tätigkeit oder
5. Zeugnisse über
a) die erfolgreiche abgelegte Befähigungsprüfung und
b) eine mindestens eineinhalbjährige fachliche Tätigkeit.

Ich hätte mal gesagt, dass in Ihrem Fall die Voraussetzungen für die Erfüllung der Voraussetzungen für die „Verselbständigung“ als selbständiger Buchhalter vorliegen, nämlich aus dem, was unter der Ziffer 1 aufgezählt ist (dazwischen sind lauter „ODER“).

Nähere Infos finden Sie unter http://www.ubit.at (der Fachsektion der Wirtschaftskammer, die für Sie zuständig wäre. Kontaktieren Sie ev. zusätzlich diese Fachgruppe für eine individuelle Beratung).

W. Kurzböck