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13. November 2006 um 14:15 Uhr #62955AS1982Teilnehmer
Hallo,
ich hoffe bzw. ich glaube, das mir hier sicherlich jemand weiterhelfen kann.
ich möchte den gewerblichen Buchhalter – besonders mit Lohnverrechnung anmeldenMeine Ausbildung:
Arbeite seit 2000 als Buchhalterin
LAB als Bürokauffrau mittels 2.Bildungsweg im Jahr 2002 bestanden
Buchhalterkurs I+II (WIFI) im Jahr 2000+2001 absolviert und bestanden
Seit 2002 als Lohnverrechnerin und Buchhalterin bei einem Steuerberater beschäftigt
und im Jahr 2005 die Personalverrechnerprüfung absolviert und bestandenhab ich somit die Vorraussetzungen?
Ich hab jetzt schon des öfteren versucht im Internet das raus zu finden, aber irgendwie gelingt es mir nicht ganz
Danke für die Info
AS
13. November 2006 um 19:43 Uhr #67647Wilhelm KurzboeckMitgliedFür den gewerblichen Buchhalter gilt die sogenannte Buchhaltungsverordnung:
Um das Gewerbe anmelden zu können, benötigen Sie:
1. das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Buchhalterprüfung oder
Bilanzbuchhalterprüfung am Wirtschaftsförderungsinstitut einer
Wirtschaftskammer oder an einem Berufsförderungsinstitut oder
2. Zeugnisse über
a) den erfolgreichen Abschluss einer wirtschaftswissenschaftlichen Studienrichtung
oder eines Fachhochschul-Studienganges im Wirtschaftsbereich und
b) eine mindestens sechsmonatliche fachliche Tätigkeit (§ 18 Abs. 3 GewO 1994)
oder
3. Zeugnisse über
a) den erfolgreichen Besuch einer Handelsakademie oder deren Sonderformen und
b) eine mindestens einjährige fachliche Tätigkeit oder
4. Zeugnisse über
a) den erfolgreichen Besuch einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Besuch
einer Höheren Lehranstalt für Tourismus oder Sonderformen und
b) eine mindestens eineinhalbjährige fachliche Tätigkeit oder
5. Zeugnisse über
a) die erfolgreiche abgelegte Befähigungsprüfung und
b) eine mindestens eineinhalbjährige fachliche Tätigkeit.Ich hätte mal gesagt, dass in Ihrem Fall die Voraussetzungen für die Erfüllung der Voraussetzungen für die „Verselbständigung“ als selbständiger Buchhalter vorliegen, nämlich aus dem, was unter der Ziffer 1 aufgezählt ist (dazwischen sind lauter „ODER“).
Nähere Infos finden Sie unter http://www.ubit.at (der Fachsektion der Wirtschaftskammer, die für Sie zuständig wäre. Kontaktieren Sie ev. zusätzlich diese Fachgruppe für eine individuelle Beratung).
W. Kurzböck
13. November 2006 um 22:56 Uhr #67648RolandTeilnehmerHallo AS1982, sehr geehrter Herr Kurzböck!
Ich bin nicht ganz der Meinung von Herrn Kurzböck, dass in diesem Fall die Voraussetzungen erfüllt sind, um den gewerblichen Buchhalter anzumelden, da
– die BuchhalterInnenprüfung bei der Aufzählung der Befähigungen nicht dabei war (BU I + II sind zuwenig)!
Bedenken sollte man dabei auch, dass wir ab 1.1.2007 ein neues Bilanzbuchhaltergesetz mit neuen Berufen haben werden.
Am besten ist, wie von Herrn Kurzböck beschrieben, bei der WKO nachzufragen.
Schöne Grüße
14. November 2006 um 7:23 Uhr #67649AS1982TeilnehmerDanke für die Info´s, dann werd ich mal bei der WKO nachfragen…
LG AS
19. November 2006 um 13:52 Uhr #67715Wilhelm KurzboeckMitgliedLiebe/r AS 1982!
Roland hat Recht. Ich habe mich von dem Wort „bestanden“ blenden lassen. Für den „gewerblichen Buchhalter“ reicht es nicht, aber ev. für den neu geschaffenen „selbstständigen Personalverrechner“ (ab 1. 1. 2007).
Hier wäre es das Beste, direkt bei der UBIT (WKO) nachzufragen, damit man zunächst mal die LV selbstständig machen kann.
W. Kurzböck
28. November 2006 um 12:43 Uhr #67759AS1982TeilnehmerSehr geehrter Herr Kurzböck
Ich bedanke mich für die information…
Im Grunde geht es so oder so nur um Personalverrechnung, da ich mich komplett in dem Bereich niederlassen will.Ich werd mich mal erkundigen…
Danke LG AS 198210. Januar 2007 um 8:33 Uhr #67864wipeMitgliedWas sind die Vorraussetzungen für den selbständigen Personalverrechner?
15. Januar 2007 um 22:51 Uhr #67872RolandTeilnehmerHallo wipe!
Im neuen BIBUG kannst du dir die Voraussetzungen ansehen.
Nachstehender Link zum Gesetz:http://www.kwt.or.at/User/Internet/Information/Bilanzbuchhalter/BibuG_BGBl_161-2006.pdf
Schöne Grüße
16. Januar 2007 um 20:34 Uhr #67881MartinTeilnehmerHallo!
Gestern war ich auf einem Kammer der Wirtschaftstreuhänder-Vortrag. Die selbst. Bilanzbuchhalter können sich entscheiden ob sie zur KWT oder WKO kommen.
Derzeit ca. 35 WKO und 30 zur KWT.
Weitere 180 Personen sind zur Prüfung angemeldet. (BilBu)Vorteil bei KWT: GSVG, ASVG oder Uniqua
bei WKO nur GSVGZu den selbständigen Personalverrechnern gibt es noch keine Erfahrungswerte. Als ich vor 2 Wochen beim Gründerservice der Wirtschaftskammer angerufen habe, konnte man mir noch keine Info geben.
4. Juni 2007 um 15:42 Uhr #68292MartinTeilnehmerLiebe KollegInnen!
Unter folgendem Link gibt es umfassende Informationen für selbständige Bilanzbuchhalter und selbständige Personalverrechner:
20. August 2007 um 19:27 Uhr #68487sbh_ninaMitgliedalso, umfassende informationen – wie martin schreibt – finde ich, gibt es auf der seite der paritätischen komission nicht. selbst als ich mich im mai telefonisch erkundigte, waren die noch ziemlich chaotisch drauf.
ich weiss, aus soeben gemachter erfahrung, dass es am besten ist, bei der kammer (meine die der wt) einfach anzurufen und auskunft zu holen.
da erklärt man seine situation kurz, die fragen nochmals eventuell nach, alles schnell geklärt und jeder ist zufrieden. mir hat das persönliche gespräch bei der kammer am besten geholfen!!!!!alles gute allen da draussen,
nina 🙂 -
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