Antwort auf: E-Card Serviceentgelt

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#67567
Kuecken
Teilnehmer

guten Morgen Veronika!

Prinzipiell gilt: Das Service-Entgelt ist für Bezieher von Kinderbetreuungsgeld (zum Stichtag) ist durch den Krankenversicherungsträger einzuheben –

lG Nika