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24. Oktober 2006 um 9:01 Uhr
#67567
Kuecken
Teilnehmer
guten Morgen Veronika!
Prinzipiell gilt: Das Service-Entgelt ist für Bezieher von Kinderbetreuungsgeld (zum Stichtag) ist durch den Krankenversicherungsträger einzuheben –
lG Nika