Antwort auf: Zuviel überwiesener Betrag

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#67512
rkraft
Teilnehmer

Hallo Bina, hallo Martin,

ich schließe mich Euren Ausführungen voll und ganz an. Nach dem geschilderten Sachverhalt ist ein GUTGLÄUBIGER Erwerb und Verbrauch mit ziemlicher Sicherheit auszuschließen.
„Taub-Stellen“ gilt daher nicht, sodass ich der Mitarbeiterin auch die „Rute ins Fenster“ stellen würde: Besser sofort zurücküberweisen, als womöglich beträchtliche Mahn-, Gerichtskosten etc zu verursachen.

Ich nehme mal an, dass es um einen nennenswerten Überzahlungsbetrag geht, oder? Bei einem geringen Betrag wäre wahrscheinlich die Gegenrechnung mit künftigen Lohnzahlungen sinnvoller, bevor man lang und breit herumdiskutiert.

Schöne Grüße,
Rainer Kraft